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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2010 - L 9 AS 1059/09 B   

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https://dejure.org/2010,122409
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2010 - L 9 AS 1059/09 B (https://dejure.org/2010,122409)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.02.2010 - L 9 AS 1059/09 B (https://dejure.org/2010,122409)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - L 9 AS 1059/09 B (https://dejure.org/2010,122409)
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  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2010 - L 9 AS 1059/09
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Artikel 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. April 1988, Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2010 - L 9 AS 1059/09
    Prozesskostenhilfe darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • LSG Hessen, 18.12.2009 - L 7 AS 413/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - keine Fortwirkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2010 - L 9 AS 1059/09
    Verletzt der Sozialleistungsträger indessen die ihm insoweit obliegende Hinweispflicht, kommt ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in Betracht (vgl. Schoch in LPK SGB 11, 3. Aufl., § 37 Rdnr. 8 m. w. N. aus der Literatur; Hessisches Landessozialgericht Urteil vom 18.12.2009 - L 7 AS 413/09).
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